Trotz angesetztem Wahlgang haben sich keine Kandidaten oder Kandidatinnen zur Wahl fürs Gemeindepräsidium gestellt. Die persönliche Suche in den letzten Monaten war ebenfalls erfolglos.
Gemäss §115 Abs. 2 Gemeindegesetz ist der Gemeinderat befugt, die freie Stelle auf Berufung hin zu besetzen.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2025 beschlossen,
Herrn Michael Meister, Projektleiter, Die Mitte zum Gemeindepräsidenten der Gemeinde Matzendorf für die Amtsperiode 2025–2029 zu berufen.
Rechtsmittel
Beschwerde an das Departement (eingeschrieben) innert zehn Tagen, seit der Beschluss öffentlich bekannt gemacht oder schriftlich mitgeteilt wurde (§ 199 Abs. 1 Bst. c i.V.m. § 202 GG).
Matzendorf, 1. Juli 2025, Gemeinderat Matzendorf
Gemeindeschreiber: Armin Kamenzin