Wahlbestätigung (Stille Wahlen)
Für die nach Proporzwahlverfahren vorzunehmenden Erneuerungswahlen in der Gemeinde Matzendorf für die Amtsperiode 2021–2025 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen worden, als Sitze zu besetzen sind. Die folgenden Vorgeschlagenen gelten somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§§ 67 und 68 GpR).
Als Mitglieder des Gemeinderates sind gewählt:
Liste 1, CVP – die Mitte
Meister Michael, 1968, dipl. Techniker TS Tiefbau
Fluri Andreas, 1981, Uhrmacher
Niggli Manfred, 1974, Ressortleiter
Liste 2, FDP.die Liberalen
Hügli Doris, 1968, Handarbeitslehrerin
Seidl Fabian, 1981, Dipl. Betriebswirtschafter
Büttler Fabian, 1988, Polizist
Matzendorf, 13. März 2021, Gemeinderat Matzendorf, Gemeindeschreiber: Armin Kamenzin
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Publikationsorgan der Gemeinde. (§§ 157 und 160 GpR)