Kappel

Gestaltungsplan «Dorf»: Öffentliche Mitwirkung vom 13. Juni 2024 bis am 11. Juli 2024

Auf den unbebauten Grundstücken GB Kappel Nrn. 2251 und 2252 neben dem Restaurant Pöstli wurde im Zonenplan ein Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht festgelegt. Investor und Fachplaner haben nun unter Einbezug der Planungsbehörde für dieses Gebiet ein Richtprojekt und einen Entwurf des Gestaltungsplans entwickelt. Nach der kantonalen Vorprüfung steht nun als nächster Schritt die öffentliche Mitwirkung am Gestaltungsplan an. In der Kanzlei stehen während der Schalteröffnungszeiten sämtliche Planunterlagen für die Dauer der öffentlichen Mitwirkung zur Ansicht zur Verfügung. Die Unterlagen werden ebenfalls auf der gemeindeeigenen Website www.kappel-so.ch aufgeschaltet.

Bis Donnerstag, 11. Juli 2024, haben Sie die Möglichkeit, schriftlich zu dem geplanten Gestaltungsplan Stellung zu nehmen (bitte mit Angabe des Absenders senden an: Einwohnergemeinde Kappel, Gestaltungsplan Dorf, Dorfstrasse 27, 4616 Kappel oder per E-Mail an: ewg@kappel-so.ch).

Der Gemeinderat und die Bau-/Planungskommission freuen sich auf Ihre Beteiligung und ein engagiertes Mitwirken aller Interessierten.