Kestenholz

Grabräumung

Friedhofwesen

Nach § 9 des Friedhofreglements gilt für alle Grabarten eine Ruhezeit von mindestens 20 Jahren. Aufgrund dessen müssen folgende Gräber bis und mit Samstag, 14. Juni 2025, geräumt werden.

– die älteste Reihe Erdgräber
– 3 Reihen Urnenerdgräber, ganzes Feld

Die betroffenen Grabreihen sind auf dem Friedhof gekennzeichnet.

Grabsteine, welche die Angehörigen behalten wollen, müssen bis am 14. Juni 2025 abgeholt werden. Ansonsten werden sie von der Gemeinde geräumt.

Bei allfälligen Fragen können Sie sich beim Friedhofverantwortlichen melden.

Betriebs- und Unterhaltskommission

Der Friedhofverantwortliche
Ignaz Studer, Tel. 079 247 70 76