Solothurn

Grundwassernutzung zu Heiz- und Kühlzwecken

Gemäss kantonalem Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA, § 54) wird folgendes Vorhaben im Sinne von § 12 Abs. 1 der kantonalen Verordnung über Wasser, Boden und Abfall (VWBA) öffentlich aufgelegt:

Bauherrschaft: VEBO Oensingen, Werkhofstrasse 8, 4702 Oensingen

Objekt: Grundwassernutzung zu Heiz- und Kühlzwecken; Erweiterung der bestehenden Grundwasserwärmenutzung

Lage: GB Oensingen Nr. 1270

Vorhaben:
– Anpassung der bestehenden Grundwassernutzung: vorgesehene Heizleistung: 390 kW (gleich wie bisher), neu zusätzlich Kühlnutzung während der Sommermonate, Kühlleistung: 125 kW
– ΔT = 3°C auf den Wärmetauschern
– Pumpmenge max. 1866 l/min aus dem Entnahmebrunnen (unverändert)
– Vollständige Rückgabe in den Grundwasserleiter

Dauer der Grundwasserkonzession: 30 Jahre

Einsprachen gegen die Grundwassernutzung sind bis spätestens 5.9.2024 (Poststempel) schriftlich und begründet beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Umwelt, Werkhofstrasse 5, 4509 Solothurn, einzureichen. Das Gesuch für die Erteilung einer Konzession zur Grundwassernutzung zu Heiz- und Kühlzwecken sowie die dazugehörigen Dokumente können während der Auflagefrist vom Donnerstag, den 22.8.2024 bis und mit Donnerstag, den 5.9.2024 in der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 2, 4702 Oensingen, sowie im Amt für Umwelt, Werkhofstrasse 5, 4509 Solothurn, eingesehen werden.

Bau- und Justizdepartement;
Amt für Umwelt