Gemäss kantonalem Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA, § 54) wird folgendes Vorhaben im Sinne von § 12 Abs. 1 der kantonalen Verordnung über Wasser, Boden und Abfall (VWBA) öffentlich aufgelegt:
Bauherrschaft: Gemeinde Oberbuchsiten, Gemeindeverwaltung, Buchsweg 2, 4525 Oberbuchsiten
Objekt: Ersatz einer bestehenden Ölheizung durch eine thermische Grundwassernutzung (Wärmenutzung) in der Steinmatt in Oberbuchsiten
Lage: Mattenweg/Steinmattstrasse, GB Oberbuchsiten Nr. 2259
Vorhaben: – Neuerstellung einer Anlage für die Grundwassernutzung zu Heizzwecken, Gesuch einer Konzession
– Pumpmenge max. 744 l/min aus dem Entnahmebrunnen
– ΔT = 4 °C auf den Wärmetauschern
– Vollständige Rückgabe in den Grundwasserleiter
– Maximaler jährlicher Wärmeentzug aus dem Wasser: 480 000 kWh
Dauer der Grundwasserkonzession: 30 Jahre
Einsprachen gegen die Grundwassernutzung sind bis spätestens 3. Dezember 2025 (Poststempel) schriftlich und begründet beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Umwelt, Werkhofstrasse 5, 4509 Solothurn, einzureichen. Das Gesuch für die Erteilung einer Konzession zur Grundwassernutzung zu Heizzwecken sowie die dazugehörigen Dokumente können während der Auflagefrist vom Donnerstag, den 13. November, bis und mit Mittwoch, den 3. Dezember 2025, bei der Gemeindeverwaltung Oberbuchsiten, Buchsweg 2, 4525 Oberbuchsiten, eingesehen werden.
Bau- und Justizdepartement;
Amt für Umwelt