Grundwassernutzung zu Heizzwecken

Gemäss kantonalem Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA, § 54) wird folgendes Vorhaben im Sinne von § 12 Abs. 1 der kantonalen Verordnung über Wasser, Boden und Abfall (VWBA) öffentlich aufgelegt:

Bauherrschaft: Pensionskasse BonAssistus, Industriestrasse 25, 8604 Volketswil

Objekt: Grundwassernutzung (Entnahme- und Rückgabebrunnen) für Wärmepumpe als Ersatz für Ölheizung von Wohnüberbauung

Lage: Mittelgäustrasse 120, 122 und 126; 4612 Wangen bei Olten

Vorhaben: – Neuerstellung einer Anlage für die Grundwassernutzung zu Heizzwecken, Gesuch einer Konzession
– Pumpmenge max. 525 l/min aus dem Entnahmebrunnen
– ΔT = 3 °C auf den Wärmetauschern
– Vollständige Rückgabe in den Grundwasserleiter

Dauer der Grundwasserkonzession: 30 Jahre

Einsprachen gegen die Grundwassernutzung sind bis spätestens 23.7.2025 (Poststempel) schriftlich und begründet beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Umwelt, Werkhofstrasse 5, 4509 Solothurn, einzureichen. Das Gesuch für die Erteilung einer Konzession zur Grundwassernutzung zu Heizzwecken sowie die dazugehörigen Dokumente können während der Auflagefrist vom Donnerstag, den 3.7.2025 bis und mit Mittwoch, den 23.7.2025 bei der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Wangen bei Olten, Dorfstrasse 65, 4612 Wangen bei Olten, sowie im Amt für Umwelt, Werkhofstrasse 5, 4509 Solothurn, eingesehen werden.

Bau- und Justizdepartement;
Amt für Umwelt