Gemäss Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden hat der Hundehalter für jeden gehaltenen Hund, welcher vor dem 1.1.2023 geboren wurde, eine jährliche Abgabe zu entrichten.
Die jährliche Abgabe pro Hund beträgt CHF 120.–. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Hundesteuer von CHF 80.– und der Kennzeichnungskontrollgebühr des Kantons von CHF 40.–.
Der Bezug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung. Diese wird allen registrierten Hundehaltern (Stichtag 1. April 2023) in den nächsten Tagen zugestellt.
Alle Hundebesitzer, welche keine Rechnung oder nicht für alle Hunde eine Rechnung erhalten haben, müssen sich bei der Gemeindeverwaltung Neuendorf bis spätestens 30. April 2023 melden.
Nach dem 30. April 2023 wird eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.– für nicht bezahlte Hundesteuern erhoben.
Wichtig:
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die HundehalterInnen sind dafür verantwortlich, dass die registrierten Daten stimmen (Halterwechsel, Tod eines Hundes).
HundehalterInnen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.
Einwohnergemeinde Neuendorf