Gemäss Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden hat der Hundehalter für jeden gehaltenen Hund, welcher vor dem 1.1.2025 geboren wurde, eine jährliche Abgabe zu entrichten.
Die jährliche Abgabe pro Hund beträgt CHF 80.00.
Kontrollzeichengebühr des Kantons von CHF 40.00 entfällt für das Jahr 2025.
Der Bezug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung. Diese wird allen registrierten Hundehaltern (Stichtag 1. April 2025) in den nächsten Tagen zugestellt.
Alle Hundebesitzer, welche keine Rechnung oder nicht für alle Hunde eine Rechnung erhalten haben, müssen sich bei der Gemeindeverwaltung Neuendorf bis spätestens 30. April 2025 melden.
Nach dem 30. April 2025 wird eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 20.00 für nicht bezahlte Hundesteuern erhoben.
Wichtig:
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter- Innen sind dafür verantwortlich, dass die registrierten Daten stimmen (Halterwechsel, Tod eines Hundes).
HundehalterInnen die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.
Einwohnergemeinde Neuendorf