Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden und der dazu gehörigen Vollzugsverordnung hat der Hundehalter für jeden im Kanton gehaltenen Hund, welcher vor dem 1.1.2026 geboren worden ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.
Die jährliche Abgabe (kommunal inkl. kantonal) beträgt total CHF 135.– pro Hund.
Die Hundesteuer wird im Monat April durch die Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird allen per 1. April 2026 in Gunzgen registrierten Hundehaltern zugestellt.
Nach der Zahlungsfrist wird für nicht bezahlte Hundesteuern eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.– erhoben.
Alle Hundebesitzer, welche keine oder nicht für alle Hunde eine Rechnung erhalten haben, müssen sich bis spätestens am 30. April 2026 auf der Gemeindeverwaltung melden.
Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Hunde in der Datenbank AMICUS registriert sein. Sie müssen mit einem Mikrochip oder mit einer Tätowierung gekennzeichnet sein.
Die Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes jeweils umgehend in der Datenbank AMICUS mutiert und der Gemeindeverwaltung Gunzgen gemeldet werden. Hundehalter, welche ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.
GEMEINDEVERWALTUNG GUNZGEN