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Hundesteuer 2026

Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Vollzugsverordnung hat der/die Hundehalter/ in für jeden im Kanton gehaltenen Hund, welcher vor dem 1. Januar 2026 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Die jährliche Abgabe beträgt CHF 115.– pro Tier. Für Hunde, welche per Gesetz von der Hundesteuer befreit sind, ist der entsprechende Nachweis vor dem 1. April 2026 bei der Einwohnergemeinde zu erbringen. Weiter sind alle Hundehaltenden und Betreuungspersonen verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung nach Hundegesetz abzuschliessen.

Die Hundesteuer wird im Monat April durch die Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird allen per 1. April 2026 in Härkingen registrierten Hundehaltenden zugestellt. Nach der Zahlungsfrist wird für nicht bezahlte Hundesteuern eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.– erhoben.

Alle Hundehalter/innen, welche keine oder nicht für alle Hunde eine Rechnung erhalten haben, müssen sich bis spätestens am 30. April 2026 bei der Gemeindeverwaltung Härkingen melden.

Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Hunde in der Datenbank «AMICUS» registriert und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Hundehalter/innen sind dafür verantwortlich, dass Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes jeweils umgehend in der Datenbank AMICUS mutiert und der Gemeindeverwaltung Härkingen gemeldet werden. Hundehalter/ innen, welche ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.

Gemeindeverwaltung
Härkingen