Wir machen alle Hundehalter*innen der Gemeinde Boningen darauf aufmerksam, dass sie gemäss Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet sind, für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2022 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.
Die jährliche Abgabe beträgt CHF 100.– pro Hund (inkl. kant. Kennzeichnungskontrollgebühr).
Der Bezug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung. Diese wird allen registrierten Hundehalter*innen in den nächsten Tagen zugestellt (Daten aus der Hundedatenbank AMICUS, Stichtag 1. April 2022). Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird für nicht bezahlte Hundesteuern eine Mahngebühr von CHF 50.– erhoben.
Alle Hundehalter*innen, welche keine Rechnung oder nicht für alle Hunde erhalten haben, müssen sich bis spätestens 30. April 2022 bei der Gemeindeverwaltung Boningen (062 216 85 44) melden.
Alle Hunde müssen gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter innen sind verantwortlich, dass Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel oder Tod eines Hundes gemeldet werden. Hundehalter*innen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.
Einwohnergemeinde Boningen