Boningen

Hundesteuerbezug 2024

Wir machen alle Hundehalter*innen der Gemeinde Boningen darauf aufmerksam, dass sie gemäss Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet sind, für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2024 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Die jährliche Abgabe beträgt CHF 60.– pro Hund. Die kantonale Kennzeichnungskontrollgebühr von CHF 40.– fällt für das Jahr 2024 weg.

Der Bezug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung. Diese wird allen registrierten Hundehalter*innen zugestellt (Daten aus der Hundedatenbank AMICUS, Stichtag 1. April 2024). Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird für nicht bezahlte Hundesteuern eine Mahngebühr von CHF 50.– erhoben.

Alle Hundehalter*innen welche keine oder nicht für alle Hunde eine Rechnung erhalten haben, müssen sich bis spätestens 30. April 2024 bei der Gemeindeverwaltung Boningen (062 216 85 44) melden.

Alle Hunde müssen gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter* innen sind verantwortlich, dass Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel oder Tod eines Hundes gemeldet werden. Hundehalter*innen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.

Einwohnergemeinde Boningen