Wangen-bei-Olten

Hundesteuerbezug 2025

Laut Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Vollzugsverordnung haben Hundehalter für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1.1.2025 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Die Rechnungstellung erfolgt aufgrund der Daten aus der Datenbank AMICUS (Stichtag: 1. April 2025).

Alle Hundebesitzer, welche keine Rechnung erhalten haben, müssen sich bei der Finanzverwaltung Wangen bei Olten bis spätestens 30. April 2025 melden.

Die Steuer beträgt Fr. 75.– pro Hund

Wichtig:
Alle Hunde müssen tätowiert oder mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Hundehalter sind verantwortlich für Meldungen an AMICUS bei Weitergabe, Übernahme, Ausfuhr oder Tod eines Hundes. Anschaffung und Um- oder Wegzug melden Sie bei der Finanzverwaltung.

Hundehalter, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.

Auf jede allfällige Mahnung wird eine Gebühr von jeweils Fr. 50.– erhoben.

Finanzverwaltung Wangen bei Olten