Wolfwil

Hundesteuerbezug 2025

Sämtliche Hundehalter, welche bereits bei der Einwohnergemeinde Wolfwil registriert sind, erhalten pro Hund eine Rechnung für die Hundesteuer 2025. Auf der Rechnung sind die in den letzten Jahren gemeldeten Daten aufgedruckt. Wir bitten Sie, diese Daten zu kontrollieren. Änderungen oder fehlende Angaben sind der Gemeindeverwaltung möglichst rasch mitzuteilen. Für die Bezahlung der Rechnung gelten die üblichen Fristen.

Alle Hundebesitzer, die keine Rechnung erhalten haben, sind aufgefordert, sich bis spätestens 30. April 2025 bei der Gemeindeverwaltung Wolfwil zu melden.

Die Hundegebühr beträgt Fr. 60.– pro Tier.


Die Kontrollzeichengebühr des Kantons in Höhe von Fr. 40.– entfällt für das Jahr 2025.

Für nicht gemeldete Hunde oder die verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von Fr. 50.– verrechnet.

Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Hunde in der Datenbank AMICUS registriert sein. Sie müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein oder die Tätowiernummer muss durch den Tierarzt bei AMICUS registriert werden. Die Daten im AMICUS dienen als Basis für den Hundeabgabeeinzug. Die Hundesteuer ist für jeden Hund, der am 1. April (Stichtag) älter als 3 Monate ist, zu entrichten.

Besten Dank für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Wolfwil