Haegendorf

Hundesteuereinzug 2025

Wir machen alle Hundehalter/innen der Gemeinde Hägendorf darauf aufmerksam, dass sie gemäss Gesetz und der dazugehörigen Vollzugsverordnung über das Halten von Hunden verpflichtet sind, für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2025 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Die jährliche Abgabe der Hundesteuer beträgt CHF 100.– pro Hund. Die Kontrollzeichengebühr des Kantons von CHF 40.– fällt für das Jahr 2025 weg.

Für den Einzug der Gebühr wird Anfang April 2025 eine Rechnung an alle Hundehalter/innen versendet (Daten aus der Hundedatenbank AMICUS, Stichtag 1. April 2025).

Alle Hundehalter/innen, welche keine Rechnung erhalten, müssen sich bis spätestens 30. April 2025 bei der Einwohnerkontrolle Hägendorf melden.

Nach dem 30. April 2025 wird für jede allfällige Mahnung eine Gebühr von CHF 50.– für nicht bezahlte Hundesteuern erhoben.

Hundedatenbank AMICUS: Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter/ innen sind verantwortlich, dass Ereignisse wie Adressänderung, Halterwechsel, Einfuhr aus dem Ausland, Ausfuhr ins Ausland und Tod des Hundes bei AMICUS gemeldet werden.

Wichtig: Vom 1. April bis 31. Juli des Jahres gilt generelle Leinenpflicht im Wald.

Einwohnergemeinde Hägendorf