Laut Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Vollzugsverordnung hat der/die Hundehalter/in für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der am 1. April 2026 älter als 3 Monate ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten. Die Hundesteuer (kommunal inkl. kantonal) beträgt total CHF 135.– pro Hund. Für Hunde, die gesetzlich von der Hundesteuer befreit sind, ist der entsprechende Nachweis vor dem 1. April 2026 bei der Einwohnergemeinde zu erbringen. Ebenso sind alle Hundehaltenden und Betreuungspersonen verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung nach Hundegesetz abzuschliessen.
Für den Einzug der Gebühr wird Anfang April 2026 eine Rechnung an alle Hundehalter/innen versendet (Daten aus der Hundedatenbank AMICUS, Stichtag 1. April 2026). Nach dem 30. April 2026 wird für nicht bezahlte Rechnungen eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.– erhoben.
Hundedatenbank AMICUS: Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehaltenden sind dafür verantwortlich, dass Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes jeweils umgehend der Datenbank AMICUS und der Einwohnergemeinde Hägendorf gemeldet werden. Verstösse gegen die gesetzlichen Pflichten sind strafbar.
Wichtig: Vom 1. April bis 31. Juli des Jahres gilt generelle Leinenpflicht im Wald.
Einwohnergemeinde Hägendorf