EINWOHNERGEMEINDE BALSTHAL
BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf Art. 107, Ziffer 3.c) der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 wurden im Zusammenhang mit dem provisorischen Einbahnregime auf der Lindenallee folgende Begleitmassnahmen auf dem Strassennetz der Einwohnergemeinde vorgenommen:
– «Oberes Gebiet»:
Verbot für Motorwagen und Motorräder jedoch für Zubringerdienst gestattet im Gebiet Vogelsmatt, Hinterrain, Oberrain, Sandgrube, Baronweg bis Paradiesweg, Hashofweg, Hasenweg, Schafmattengasse, Schällenbüechli, Haulenweg und Dreifelderweg.
– «Unteres Gebiet»:
Verbot für Motorwagen und Motorräder jedoch für Zubringerdienst gestattet im Gebiet Stelzenacker, Kleinfeld, Bachacker, Hölzli und Einschlag
– Die Durchfahrt beim Rainfeldschulhaus in das jeweils andere Gebiet ist folglich auch für Zubringerdienste verboten.
Dauer: bis ca. 31. August 2021
Ein Übersichtsplan mit den Massnahmen ist auf der Homepage der Einwohnergemeinde Balsthal unter folgendem Link abrufbar: www.balsthal.ch.
Die zuständigen Polizeiorgane sind mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 15. April 2021 bue/scs
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger