Wolfwil

Kommunale Erneuerungswahlen 2021 Einwohner-, Bürger- und Röm.-kath. Kirchgemeinde Wolfwil

Publikation stille Wahlen der Gemeindepräsidien und Vizegemeindepräsidien sowie der Bürgerschreiberin, des Finanzverwalters und der Rechnungsprüfungskommission der Bürgergemeinde

Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmenden Erneuerungswahlen der Gemeindepräsidien und der Gemeindevizepräsidien der Gemeinde Wolfwil sowie für die Bürgerschreiberin, den Finanzverwalter sowie die Rechnungsprüfungskommission der Bürgergemeinde für die Amtsperiode 2017–2021 sind während der Anmeldefrist (bis 3. Mai 2021, 17 Uhr) nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.

Die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde § 19, Abs. 2, die Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Abschnitt Urnenwahlen und die Gemeindeordnung der Röm.-Kath. Kirchgemeinde § 24, Abs. 2 besagen, dass wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden, als Ämter zu besetzen sind, diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt gelten. Die Vorgeschlagenen gelten somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).

Einwohnergemeinde
Präsident: Georg Lindemann, 1968, Automechaniker, FDP, bisher

Röm.-kath. Kirchgemeinde
Präsident: Zbinden Christian, 1978, Schulsozialarbeiter, neu

Bürgergemeinde
Präsidentin: Müller Kissling Catherine, 1976, Dipl. Ing. Agr. ETH, CVP, neu
Vizepräsident: Ackermann Daniel, 1963, Logistikleiter, CVP, neu
Bürgerschreiberin: Ursula Bürgi, 1959, Bankangestellte, FDP.Die Liberalen, bisher
Finanzverwalter: Kissling Michael, 1976, Buchhalter, CVP, neu

Rechnungsprüfungskommission:
Kissling Roman, 1973, CFO, CVP, bisher
Schmid Andrea, 1972, kaufm. Sachbearbeiterin, CVP, bisher
Hügli Martin, 1978, Verkaufsfachmann, CVP, bisher
Kissling Renato, 1956, Techniker, FDP, bisher
Ackermann Marcel, 1991, Verkauf Aussendienst, FDP, neu

Wolfwil, 11. Mai 2021
Einwohner-, Bürger- und Röm.-kath. Kirchgemeinde Wolfwil

Der Gemeindeschreiber
Paul Jäggi

Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Publikationsorgan der Gemeinde (§§ 157 und 160 GpR i.V. m. § 21 Abs. 1 Bst. d VpR).