Bürgergemeinde Welschenrohr
Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen
Röm.-kath. Kirchgemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen
Publikation der Wahldaten/Anmeldefristen
Im Amtsblatt vom 8. März 2024 (Beschluss vom 5. März 2024) hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Gemeinderat beschliesst nur noch die Wahldaten.
Die Gemeinderäte der Bürgergemeinde Welschenrohr, der Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen und der röm.- kath. Kirchgemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliessen:
1. In der Bürgergemeinde Welschenrohr, der Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen und der röm.-kath. Kirchgemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am 18. Mai 2025 statt.
1.1. Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind bis Montag, 31. März 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
1.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 2. April 2025, bis Freitag, 4. April 2025, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR).
1.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 14. April 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
2. In der Bürgergemeinde Welschenrohr, der Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen und der röm.-kath. Kirchgemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen findet die Erneuerungswahl für den Gemeindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin am 18. Mai 2025 statt.
2.1. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin sind bis Montag, 31. März 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
2.2. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 14. April 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
2.3. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 28. September 2025 statt.
3. In der Bürgergemeinde Welschenrohr finden die Erneuerungswahlen für die Rechnungsprüfungskommission am 28. September 2025 statt. 3.1. Wahlvorschläge für die Wahl der Rechnungsprüfungskommission sind bis Montag, 11. August 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
3.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 13. August 2025, bis Freitag, 15. August 2025, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR).
3.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 25. August 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
4. In der Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen finden die Beamtenwahlen, die Wahl des Gemeindevizepräsidenten oder der Gemeindevizepräsidentin, die Wahl der Delegierten und Vorstandsmitglieder der Zweckverbände und die Kommissionswahlen in der Kompetenz des Gemeinderates am 1. September 2025 statt. An diesem Datum wählt der Gemeinderat die Mitglieder der folgenden Kommissionen: Baukommission, Finanzkommission, Kulturkommission, Liegenschaftskommission, Natur-, Umwelt- und Gesundheitskommission, Standort- und Wirtschaftsförderungskommission, Wahlbüro und Werkkommission.
Interessierte Stimmberechtigte können sich bei der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 550, 032 639 50 50, melden. Anmeldeschluss: Dienstag, 15. Juli 2025, 17.00 Uhr
Welschenrohr, 31. Oktober 2024 – Bürgergemeinde Welschenrohr
Welschenrohr, 10. Juni 2024 – Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen
Welschenrohr, 24. Oktober 2024 – Röm.-kath. Kirchgemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen