Ausschreibung / Ersatzwahl für das Amt des Gemeindepräsidiums und Einberufung der Wahlberechtigten für den Urnengang vom 22. Oktober 2023
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 beschliesst:
1. Ausschreibung / Wahlfestsetzung / Einberufung
In der Gemeinde Mümliswil-Ramiswil ist das Amt des Gemeindepräsidiums per 1. Mai 2024 neu zu besetzen. Die Ersatzwahl für dieses Amt für den Rest der Amtsperiode 2021–2025 findet am 22. Oktober 2023 statt. Die Wahlberechtigten der Gemeinde Mümliswil-Ramiswil werden zu diesem Urnengang einberufen. Die Wahl erfolgt nach dem Majorzwahlverfahren (§ 41 ff. und § 113 ff. GpR).
2. Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 19. November 2023 statt.
3. Wählbarkeitsvoraussetzungen
Wählbar ist, wer in der Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil stimmberechtigt ist. Wählbar ist auch, wer sich verpflichtet, vor Amtsantritt die Stimmberechtigung in der Gemeinde zu erwerben (§ 32 Abs. 2 GG).
4. Teilnahme an der Wahl
Es dürfen sich nur Kandidatinnen und Kandidaten an der Wahl beteiligen, die sich innert Frist angemeldet haben.
5. Wahlvorschlag / Anmeldung
Ein Wahlvorschlag ist auf einem amtlichen Formular «Wahlvorschlag für Beamtenwahlen» aufzuführen, welches bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden kann. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 in der Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag ist spätestens bis Montag, 11. September 2023, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
6. Wahlzettel
Für die Gestaltung und den Druck der Wahlzettel ist die Gemeindeverwaltung verantwortlich.
7. Wahlpropagandamaterial
Die Wahlpropagandaschrift darf (gefaltet) höchstens das Format A5 aufweisen und nicht mehr als 50 Gramm wiegen. Sie ist in genügend Exemplaren spätestens bis am Montag, 18. September 2023, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung abzuliefern.
8. Zustellung an die Stimmberechtigten
Die Zustellung des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten erfolgt bis am Samstag, 30. September 2023.
9. Briefliche Stimmabgabe
Sobald die Stimmberechtigten das amtliche Wahlmaterial erhalten haben, können sie bis Samstag, Oktober 2023, spätestens bis 21.00 Uhr brieflich wählen.
Einwohnergemeinderat Mümliswil-Ramiswil