Infolge Demission scheidet Bader Matthias, Überparteiliche Liste, per 31.7.2026 aus dem Gemeinderat aus. Kann ein Sitz nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Listenvertretung aufzufordern, innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR). Gemäss § 127 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.
Gemäss Wahlvorschlag der Liste Überparteiliche Liste, eingegangen am 11.5.2026, wird somit für den Rest der Amtsperiode 2025–2029 per 1.8.2026 als ordentliches Mitglied des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Aedermannsdorf als gewählt erklärt:
Eggenschwiler David, 1991, Landwirt, Agrotechniker, Mandatsleiter Treuhand, Kleinrütti 121
Aedermannsdorf, 28.5.2026
GEMEINDEVERWALTUNG AEDERMANNSDORF
Gemeindeschreiberin:
Regina Fuchs
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Publikationsorgan der Gemeinde (§§ 157 und 160 GpR).