Infolge Demission scheidet Meier André, Die Mitte Gunzgen, per 31. Juli 2023 aus dem Gemeinderat aus. Kann ein Sitz nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Listenvertretung aufzufordern innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR). Gemäss § 127 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.
Gemäss Wahlvorschlag der Liste Die Mitte Gunzgen, eingegangen am 5. Juli 2023, wird somit für den Rest der Amtsperiode 2021–2025 per 1. August 2023 als ordentliches Mitglied des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Gunzgen als gewählt erklärt:
Ambühl Simon, 1991, Unternehmer, Niederhofweg 11
Gunzgen, 5. Juli 2023
GEMEINDEVERWALTUNG GUNZGEN
Gemeindeverwalter
Rechtsmittel: Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).