Infolge Demission scheidet Siegenthaler Mario, Liste «#myBuchste», per 20. Juni 2024 aus dem Gemeinderat aus. Kann ein Sitz nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Listenvertretung aufzufordern, innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR). Gemäss § 127 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.
Gemäss eingegangenem Wahlvorschlag der Liste «#myBuchste» vom 14. August 2024 wird somit für den Rest der Amtsperiode 2021-2025 als ordentliches Mitglied des Gemeinderates Oberbuchsiten als gewählt erklärt:
– Studer Livio, 1987, Jurist, Krähenbühlstrasse 3, Oberbuchsiten, Liste «#myBuchste»
GEMEINDE OBERBUCHSITEN
Beatrice Unold, Leiterin Verwaltung
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Be-schwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Anzeiger für Thal Gäu Olten (§§ 157 und 160 GpR).