Niederbuchsiten

Mutation im Gemeinderat / Nachnomination und stille Wahl

Infolge Demission scheidet Baumgartner Mario, Freie Liste, per 31.12.2024 aus dem Gemeinderat aus. Kann ein Sitz nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Listenverbindung aufzufordern, innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR). Gemäss § 127 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.

Gemäss Wahlvorschlag der Freien Liste, eingegangen am 13. Dezember 2024, wird somit für den Rest der Amtsperiode 2021–2025 per 01.01.2025 als ordentliches Mitglied des Gemeinderates Niederbuchsiten als gewählt erklärt:

Kamber Beat, 1961, SAP Technology Specialist, Neumatt 5, Niederbuchsiten
Freie Liste


Einwohnergemeinde Niederbuchsiten
Gemeindeschreiberin

Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (§§ 157 und 160 GpR).