Kappel

Mutation im Gemeinderat / Nachnomination und stille Wahl

Infolge Nichtannahme der Wahl scheidet Daniel Flückiger, Zukunft Kappel, per 31. Juli 2025 aus dem Gemeinderat aus. Kann ein Sitz nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Listenvertretung aufzufordern, innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR).

Gemäss § 127 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt. Gemäss Wahlvorschlag der Liste Zukunft Kappel, eingegangen am 18. Juni 2025, wird somit für die Amtsperiode 2025 – 2029 per 1. August 2025 als ordentliches Mitglied des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Kappel als gewählt erklärt:

Stephan von Arb
geb. 1.4.1964, Messtechniker, Mittelgäustrasse 49, 4616 Kappel

Kappel, 18. Juni 2025

Einwohnergemeinde Kappel
Anja Jeker
Gemeindeschreiberin

Rechtsmittel
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).