Gestützt auf § 127 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 wurde nachfolgende Person als Ersatzmitglied des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Härkingen nachnominiert und gilt somit für den Rest der Amtsperiode 2021–2025 als in stiller Wahl gewählt.
Dietschi Christian, 1982, Testmanager, SVP
Härkingen, 18. Januar 2024
Gemeindeverwaltung Härkingen
Rainer Hänggi
Gemeindeschreiber
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation im Publikationsorgan der Gemeinde (§§ 157 und 160 GpR i.V.m. § 21 Abs. 1 Bst. d VpR).