Haerkingen

Nachnomination Ersatzmitglied Gemeinderat Amtsperiode 2021– 2025

Gestützt auf § 127 und § 127bis des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 wurde nachfolgende Person als Ersatzmitglied des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Härkingen nachnominiert und gilt somit für den Rest der Amtsperiode 2021– 2025 als in stiller Wahl gewählt.

Indermitte Roland, 1976, Leiter op. Einkauf Konzern, Die Mitte

Härkingen, 15. Januar 2025

Gemeindeverwaltung Härkingen
Sandra Ledermann
Gemeindeschreiberin a. i.

Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation im Publikationsorgan der Gemeinde (§§ 157 und 160 GpR i.V.m. § 21 Abs. 1 Bst. d VpR).