Kann ein Sitz nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Listenvertretung innert angemessener Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR). Der Wahlvorschlag bedarf der Zustimmung von mindestens 3/5 aller noch stimmberechtigten Unterzeichnenden der ursprünglichen Liste (§ 127 Abs. 3 GpR).
Gemäss § 127 bis Absatz 1 i. V. m § 127 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl als Ersatzmitglied gewählt.
Gemäss Wahlvorschlag der Liste «Freie Liste», eingegangen am 30. Januar 2025, wird somit für den Rest der Amtsdauer 2021–2025 per 1. Februar 2025 als Ersatzmitglied des Gemeinderates gewählt:
Dietschi Andreas, Jahrgang 1984, Entwicklungsengineur, Freie Liste
Einwohnergemeinde Niederbuchsiten
Gemeindeschreiberin
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (§§ 157 und 160 GpR).