Gestützt auf die kantonalen und kommunalen Bestimmungen über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV) liegen die provisorischen Beitragsakten für den
Neubau der öffentlichen Wasserleitung «Muhrmatt» nach Teil-GWP Muhrmatt mit RRB Nr. 38 vom 17. Januar 2023 GB Wangen Nr. 246
zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Die Auflageakten bestehend aus
– Kostenvoranschlag «Wasserleitung Muhrmatt» vom 26.4.2024,
– provisorischer Grundeigentümerbeitragsberechnung «Wasserleitung Muhrmatt» vom 26.4.2024,
– provisorischem Beitragsplan «Wasserleitung Muhrmatt», Plan Nr. wv. 061.109.357 vom 26.4.2024
können in der Zeit vom
18. Juli 2025 bis 18. August 2025
während der ordentlichen Schalterstunden in der Gemeindekanzlei Wangen bei Olten, Dorfstrasse 65, eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen gegen die Auflageakten sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat einzureichen.
Gemeinderat
der Einwohnergemeinde
Wangen bei Olten