Balsthal

ÖFFENTLICHE AUFLAGE

Gestaltungsplanverfahren Centravo AG

Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 8. Juli 2022 werden die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
– Gestaltungsplan Neubau Centravo AG
– Sonderbauvorschriften Neubau Centravo AG

Orientierend können zudem eingesehen werden:
(gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden)

– Objektschutzgutachten Wassergefahren
– Mitwirkungsbericht
– Raumplanungsbericht
– Umweltverträglichkeitsbericht
– Verkehrsgutachten

Auflagezeit: vom 19. August 2022 bis 20. September 2022
während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten

Auflageorte:
Gemeindehaus Balsthal (Goldgasse 13, Bauverwaltung, 3. Stock)
Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Webseite der Einwohnergemeinde Balsthal unter «Neuigkeiten» aufgeschaltet.
Alternativtext: Das gesamte Dossier kann ebenfalls auf www.balsthal.ch unter «Neuigkeiten» heruntergeladen werden.
Sprechstunden
An zwei Terminen stehen Vertreter der Einwohnergemeinde sowie des Planungsteams für Ihre konkreten Fragen auf der Gemeindeverwaltung Balsthal (Gemeinderatssaal, 3. Stock) zur Verfügung (jeweils auf Voranmeldung).

Voranmeldung für die Sprechstunden:
Per E-Mail: marius.winistoerfer@balsthal.ch (Gemeinderat, Leiter Ressort Planung)
Per Post: Gemeinderat Balsthal, Herr Marius Winistörfer, Goldgasse 13, 4710 Balsthal
Persönlich: Am Schalter der Bauverwaltung während den Öffnungszeiten

– Freitag, 2.9.2022, 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
– Dienstag, 6.9.2022, 16.00 Uhr – 19.00 Uhr

Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Einsprachen sind an folgende Behörde zu richten:
Gemeinderat Balsthal, Goldgasse 13, 4710 Balsthal

Balsthal, 19.08.2022
Der Gemeinderat