Kantonaler Baulinienplan «Dorfstrasse und Murgenthalerstrasse» und Gestaltungsplan «Dorfstrasse» mit Sonderbauvorschriften
Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 5. Mai 2021 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
– Kantonaler Baulinienplan «Dorfstrasse und Murgenthalerstrasse» (1:500)
– Gestaltungsplan «Dorfstrasse» mit Sonderbauvorschriften (1:500)
Orientierend kann zudem der dazugehörige Raumplanungsbericht inkl. Vorprüfungs- und Mitwirkungsbericht eingesehen werden (gegen dieses Dokument kann keine Einsprache eingereicht werden).
Auflagezeit:
vom 24. Mai bis 22. Juni 2021
Während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten
Auflageort:
Gemeinde Fulenbach, Innere Weid 1, 4629 Fulenbach
Kreisbauamt II, Amthausquai 23, 4601 Olten
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:
Genehmigungsinhalte des kantonalen Baulinienplans «Dorfstrasse und Murgenthalerstrasse» (nur Kantonsstrassen):
Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof / Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn
Gestaltungsplan «Dorfstrasse» mit Sonderbauvorschriften:
Gemeinderat Fulenbach, Innere Weid 1, 4629 Fulenbach
Fulenbach, im Mai 2021 Der Gemeinderat