Wangen-bei-Olten

Öffentliche Auflage

Einwohnergemeinde Wangen bei Olten

Gestützt auf § 15 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und durch Beschluss des Gemeinderates vom 20. Dezember 2021 wird während 30 Tagen

vom 14. Januar bis 11. Februar 2022
im Foyer des 1. Obergeschosses (Bauverwaltung) der Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 65, öffentlich aufgelegt:

Teilzonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplan «Muhrmatt» umfassend:
• Teilzonenplan Muhrmatt M 1:2000
• Erschliessungsplan Muhrmatt M 1:2000
• Gestaltungsplan Muhrmatt M 1:500
• Zonenvorschriften und Sonderbauvorschriften
• Raumplanungsbericht

Teilrevision des Generellen Entwässerungsplans (Teil-GEP) «Muhrmatt» umfassend:
• Erschliessungsplan M 1:500
• Bericht zum GEP

Die Mitwirkung für den Teil-GEP Muhrmatt nach §3 PBG erfolgt gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage.

Teilrevision der Generellen Wasserversorgungsplanung (Teil-GWP) «Muhrmatt» umfassend:
• Erschliessungsplan M 1:500
• Bericht zum GWP

Dem Teil-GWP kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung zu (PBG §39 Abs.4).

Die Mitwirkung für den Teil-GWP Muhrmatt nach §3 PBG erfolgt gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage.

Rechtsmittel:
Gemäss § 16 PBG kann während der Auflagefrist jedermann, der durch diese Planauflage berührt wird und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Wangen bei Olten schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Zudem kann jedermann dem Gemeinderat im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens (§ 3 PBG) Anregungen zur Änderung der Erschliessungspläne (Teil-GEP und Teil-GWP) unterbreiten.

Gemeinderat der Einwohnergemeinde Wangen bei Olten