Boningen

Öffentliche Auflage Revision der Ortsplanung Boningen

Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 4. Juni 2021 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
– Bauzonenplan (1:2000)
– Gesamtplan (1:5000)
– Erschliessungspläne (1:1000)
– Zonenreglement inklusive der Beilagen 1 bis 4

Orientierend können eingesehen werden:
(gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden)
– Raumplanungsbericht
– Siedlungs- und Quartieranalyse
– Bestandsaufnahme und Beurteilung Kulturobjekte
– Mitwirkungsbericht – Waldfeststellungsplan (1:5000)
– Bericht Naturinventar (NI) – Bericht Naturkonzept (NK)
– Übersichtsplan NI & NK (1:5000)

Auflagefrist:
14. Juni 2021 bis 14. Juli 2021

Auflageort:
Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 52, 4618 Boningen
Zu den Schalteröffnungszeiten
Montag, 9.30–10.30 Uhr
Dienstag, 9.00–10.30 Uhr / 15.00–19.00 Uhr
Donnerstag, 9.30–10.30 Uhr

Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten § 16 Abs. 1A PBG.

Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:

Gesamtdossier Ortsplanung Boningen:
Gemeinderat Boningen, Dorfstrasse 52, 4618 Boningen

Festgestellte Waldgrenze (Erschliessungsplan):
Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn, Rathaus / Barfüssergasse 14, 4509 Solothurn

Boningen, 4. Juni 2021

Der Gemeinderat