Zweite öffentliche Auflage
Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 23. Februar 2021 werden die Änderungen der Nutzungsplanung gegenüber der 1. Auflage nochmals während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
– Änderungen Bauzonenplan (1:2000, Plan Nr. 21528/30)
– Änderungen Erschliessungsplan (1:1000, Plan Nr. 21528/31)
– Änderungen Zonenreglement
Orientierend kann zudem eingesehen werden: (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden)
– Raumplanungsbericht zu den Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage
Auflagezeit: 4. März 2021 bis 6. April 2021
Auflageort: Gemeindeverwaltung Gunzgen, Allmendstrasse 2, 4617 Gunzgen (während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten)
Hinweis: Einsprachen können im Rahmen der 2. öffentlichen Auflage nur gegen die Änderungen gegenüber der 1. Auflage erhoben werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Gunzgen Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Der Gemeinderat