Muemliswil_Ramiswil_06-01

Öffentliche Auflage Revision der Ortsplanung Mümliswil-Ramiswil 2. Planauflage

Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 22. Februar 2024 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

1. Änderung Bauzonenplan mit Lärmempfindlichkeitsstufen Ortsteil Mümliswil –
Plan Nr. 21449 / 60 (2. Auflage)
• Einzonung Teilstück ab GB 90041 in Kernzone (Bachweg)
• Veränderung Ortsbildschutzperimeter GB 439 (Bachweg)

2. Änderung Erschliessungsplan mit Baulinien Ortsteil Mümliswil West –
Plan Nr. 21449 / 61 (2. Auflage)
• Anpassung infolge Umzonung Teilstück ab GB 90041 in Kernzone (siehe 1. vorstehend)

3. Änderung Erschliessungsplan mit Baulinien Ortsteil Mümliswil Nord –
Plan Nr. 21449 / 62 (2. Auflage)
• Anpassung Erschliessung Unterackerweg GB 212 und GB 1128 (neu Privaterschliessung)

4. Zonenreglement – Änderungen
• § 9 Siedlungsränder
• § 15 Mobilfunkanlagen
• § 20 Kernzone
• § 32 Ortsbildschutzzone

Auflagedauer Freitag, 1. März 2024 bis und mit Dienstag, 2. April 2024

Auflageort Gemeindeverwaltung Mümliswil-Ramiswil Dienstag–Freitag: 10.00–12.00 Uhr / 13.30–16.30 Uhr

Website Die Unterlagen sind auf der Website der Einwohnergemeinde Mümliswil-Ramiswil auch digital zugänglich.

Rechtsmittel Während der Auflagefrist kann, wer durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, schriftlich bis spätestens 2. April 2024 (Datum des Poststempels) beim Einwohnergemeinderat Mümliswil- Ramiswil Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Einsprachen können nur gegen die Änderungen erhoben werden.

Hinweis zur Stellung der aktuell gültigen Ortsplanung
Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§ 15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.

4717 Mümliswil, 22. Februar 2024

Einwohnergemeinderat Mümliswil-Ramiswil
Präsident
Kurt Bloch

Gemeindeschreiberin
Melinda Hüsler