Flurgenossenschaft Limmern-Hauberg 4717 Mümliswil
Gestützt auf § 43 Absatz 1 der Verordnung über die Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft vom 24. August 2004 (BoVO; BGS 923.12) sowie § 29 der Statuten der Flurgenossenschaft Limmern-Hauberg vom 14. März 2006, werden vom
14. November 2025 bis 27. November 2025 in der Gemeindeverwaltung Mümliswil
während der Schalteröffnungszeiten (Dienstag–Donnerstag: 13.30–17.00 Uhr; Freitag: 10–12 Uhr) folgende Akten mit Einsprachemöglichkeit öffentlich aufgelegt:
Bauprojekt, Situation 1:200, Plan BSB+Partner Nr. 50107/01
Bauprojekt, Längenprofil 1:500/50, Plan BSB+Partner Nr. 50094/02
Bauprojekt, Normalprofil 1:20, Plan BSB+Partner Nr. 50094/03
Projektbeschrieb vom 10. September 2025
Für Auskünfte wende man sich telefonisch direkt an den Projektverfasser, Simon Friedli, BSB+Partner, Ingenieure und Planer AG, Von-Roll-Strasse 29, 4702 Oensingen: 062 388 38 38.
Diese Publikation erfolgt auch gestützt auf Art. 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1) sowie Art. 12 und 12a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG; SR 451). Das Vorhaben wird voraussichtlich mit einem Bundesbeitrag unterstützt; es handelt sich um eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Bst. c NHG. Wer zur Beschwerdeführung legitimiert ist, kann gegen die aufgelegten Akten während der Auflagefrist Einsprache erheben.
Planauflage 14.11.2025–27.11.2025
Einsprachen gegen die aufgelegten Akten sind während der Auflagefrist, jedoch bis spätestens 27. November 2025 (Datum des Poststempels), schriftlich, begründet und eingeschrieben an den Präsidenten der Schätzungskommission einzureichen: Herrn Jakob Eggenschwiler, Thalstrasse 24, 4712 Laupersdorf
Baukommission Mümliswil-Ramiswil