Gemäss Kant. Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren vom 3. Juli 1978, §§ 15 ff., wird für folgende Arbeit ein Beitragsplan mit der provisorischen Berechnung der Beiträge öffentlich aufgelegt:
Ausbau Kleinfeldstrasse
Plan Nr. 315128 – 5.5 Landerwerbsplan
Plan Nr. 315128 – 5.6 Beitragsplan Strassenausbau
Auflagefrist: 2. April 2026 bis 4. Mai 2026
Auflageort: Gemeindekanzlei Matzendorf während der Schalteröffnungszeiten
Rechtsmittel: Gegen den Beitragsplan kann während der Auflagefrist beim
Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Gemeinderat Matzendorf