Wappen Wolfwil

Öffentliche Perimeterauflage / Ausbau Ribimatt Ost

Gestützt auf § 111 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie den Gemeinderatsbeschluss vom 13. April 2026 werden öffentlich aufgelegt:

– Beitragsplan 1:500; Strassenbau
– Beitragsplan 1:500; Wasserversorgung
– Provisorische Beitragsberechnung


Auflagefrist: 14. Mai 2026 bis 12. Juni 2026

Auflageort: Gemeindeverwaltung

Gemäss § 111 Abs. 3 PBG kann während der Auflagefrist jedermann, der durch die Auflage berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet bis spätestens am 12. Juni 2026 an den Gemeinderat der Einwohnergemeinde, Hauptstrasse 8, 4628 Wolfwil, zu richten.

Der Gemeinderat