Gestützt auf § 111 des kant. Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 und § 15 ff. der kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren vom 3. Juli 1978 sowie dem Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren der Gemeinde Oberbuchsiten werden die nachfolgenden Pläne mit den dazugehörenden Berechnungen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Ausbau Jurastrasse Ost, Oberbuchsiten
Auflageunterlagen:
– Beitragsplan Strasse, Plan Nr. 35516/05
– Provisorische Berechnung Erschliessungsbeiträge
– Provisorische Beitragsberechnung Strasse
– Landerwerbsplan Nr. 35516/04
Auflageort: Gemeindeverwaltung Oberbuchsiten, Buchsweg 2, Oberbuchsiten
Auflagezeit: 10. Juni bis 9. Juli 2024
Die Beitragspflichtigen werden zusätzlich durch eingeschriebenem Brief informiert.
Gegen den Beitragsplan Ausbau Jurastrasse Ost kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Oberbuchsiten, Buchsweg 2, 4625 Oberbuchsiten, Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
GEMEINDE OBERBUCHSITEN
Der Gemeinderat