Gemäss § 15 der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (Grundeigentümerbeitragsverordnung) vom 3. Juli 1978 legt der Gemeinderat den Beitragsplan Sanierung Auweg wie folgt öffentlich auf:
Auflagefrist: 25.02. – 26.03.2021
Auflageort: im Gemeindehaus während den Öffnungszeiten Mo/Do 08.30 – 11.00 Uhr und Di 14.00 – 18.30 Uhr oder nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin 062 216 35 14
Zur öffentlichen Auflage gelangen folgende Unterlagen:
– provisorischer Beitragsplan und Beitragsberechnung
Zur Information sind zusätzlich einsehbar (Ausführungsprojekt):
– Plan Strasse
– Plan Werkleitungen
Gemäss § 16 der Grundeigentümerbeitragsverordnung kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Gemeinderat Rickenbach