Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungsund Baugesetzes wird die nachfolgend aufgeführte Nutzungsplanung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Gestaltungsplan Mehrfamilienhaus Hinterfeld (Parzelle Matzendorf GB NR. 1505)
Bestehend aus: Gestaltungsplan und Sonderbauvorschriften
Weitere Unterlagen
– Raumplanungsbericht
– Richtprojekt
Auflagezeit:
6. November 2026 bis und mit 7. Dezember 2026
Auflageort:
Gemeindekanzlei MZG zu den Öffnungszeiten oder nach telefonischer Absprache mit der Gemeindeverwaltung.
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Der Gemeinderat