Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungsund Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 16. Juni 2025 wird die nachfolgend aufgeführte Nutzungsplanung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Bauherrschaft: Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen, Mühlebachstrasse 550, Welschenrohr
Bauobjekt:
Generelle Wasserversorgungsplanung Teil-GWP «Schlatt»
– Bericht zum Teil-GWP
– Erschliessungsplan Mst. 1:500
Genereller Entwässerungsplan Teil-GEP «Schlatt»
– Bericht zum Teil-GEP
– Erschliessungsplan Mst. 1:500
Auflagefrist: 30 Tage bis 5. Dezember 2026
Einsprachen: Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Planauflage: auf der Gemeindeverwaltung