Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wird die nachfolgend aufgeführte Nutzungsplanung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Teilzonen- und Erschliessungsplan «Talgraben» mit Zonenvorschriften
Dem Erschliessungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung zu (§39 Abs. 4 Planungs- und Baugesetz).
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Auflagezeit: 23. August bis 21. September 2021
Auflageorte:
Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn
Montag–Freitag, 8.00–12.00 und 14.00–17.00 Uhr
Gemeindeverwaltung Holderbank, Hauptstrasse 97, 4718 Holderbank
während den ordentlichen Öffnungszeiten
Der Gemeinderat Holderbank