BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978
wird der kantonale Erschliessungsplan über die
Kestenholzerstrasse
Bushaltestelle Oberdorf
Sanierung Bushaltebucht / Neubau Busfahrbahnhalt
Erschliessungsplan 1:500
Situation 1:200
Querprofile 1:50
öffentlich aufgelegt. Dem kantonalen Erschliessungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung gemäss § 39 Abs. 4 PBG zu.
Gleichzeitig liegen zur Orientierung/Erläuterung weitere Unterlagen aus dem Dossier Bauprojekt (Landerwerbsplan, Signalisations-/Markierungsplan, Technischer Bericht inkl. Beilagen) auf.
Auflagezeit: Montag, 27. März 2023 bis Dienstag, 25. April 2023
Auflageorte:
– Einwohnergemeinde Wolfwil, Hauptstrasse 8, 4628 Wolfwil (während der Schalteröffnungszeiten)
– Kreisbauamt II, Obere Dünnerstrasse 20, 4612 Wangen b. Olten (während der ordentlichen Bürozeiten)
Einsprachen können innerhalb der Auflagezeit beim Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn, schriftlich eingereicht werden. Die Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Die Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der AVT-Homepage https://so.ch/verwaltung/ bau-und-justizdepartement/amt-fuer-verkehr-und-tiefbau/ausschreibungen-planauflagen/
Solothurn, 24. März 2023 mud/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger