Erschliessungs- und Gestaltungsplan Kreisschule Plus mit Sonderbauvorschriften
Gestützt auf §15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird der Erschliessungs- und Gestaltungsplan Kreisschule Plus mit Sonderbauvorschriften öffentlich aufgelegt. Orientierend kann zudem der dazugehörige Raumplanungsbericht sowie der Jurybericht des Zweckverbandes Kreisschule Gäu zum Studienauftrag Erweiterungsneubau Schulhaus in Neuendorf eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden).
Auflagedauer:
18. September 2020 bis 19. Oktober 2020
Auflageort:
Gemeindeverwaltung Neuendorf, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf
Auflagezeiten:
während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten
Rechtsmittel:
Gemäss § 16 Abs. 1 PBG kann während der Auflagefrist jedermann, der durch die Auflageakten besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagezeit an den Gemeinderat der Einwohnergemeinde Neuendorf, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf, zu richten.
Während der Auflagedauer werden die Planungsunterlagen zudem auf der Homepage der Einwohnergemeinde Neuendorf (www.neuendorf.ch) aufgeschaltet.
Neuendorf, 14. September 2020
Der Gemeinderat