Gestützt auf §23 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 (Stand 1. Juli 2018) und dem Beschluss des Gemeinderates vom 14. November 2023 wird die nachfolgend aufgeführte Planungszone während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Planungszone Gebiet Werdstrasse Verlängerung der Planungszone um weitere 2 Jahre auf die Parzellen GB Neuendorf Nr. 262 (Teilparzelle), 264 (Teilparzelle), 266, 267, 512 und 1143
Die Verlängerung der Planungszone Gebiet Werdstrasse um weitere 2 Jahre wird mit der Publikation im Anzeiger per 23.11.2023 wirksam. Orientierend kann der dazugehörende Raumplanungsbericht eingesehen werden (gegen diesen Bericht kann keine Einsprache erhoben werden).
Auflagezeit: vom 23. November 2023 bis 3. Januar 2024
Auflageort: Gemeindekanzlei, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf
Rechtsmittel: Während der Auflagezeit kann jedermann, der durch die vorgenannte Planungszone berührt ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf, zu richten und hat einen Antrag zu enthalten.
Neuendorf, 20. November 2023
Der Gemeinderat