Haegendorf

Öffentliche Planauflage

Gesamtrevision der Ortsplanung Hägendorf

Öffentliche Planauflage vom 6. Mai bis 4. Juni 2024

Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 22. April 2024 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
• Änderungen Bauzonenplan mit Lärm-Empfindlichkeitsstufen
• Änderungen Erschliessungspläne mit Baulinien und Strassenklassierung
• Änderungen Zonenreglement


Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):
• Raumplanungsbericht zu den Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage
• Revidierte Nutzungspläne inkl. Änderungen 1. öffentliche Auflage

Auflagezeit:
vom 6. Mai bis 4. Juni 2024

Auflageorte:
Bauverwaltung Hägendorf Bachstrasse 11, 1. Stock (während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten)

Sämtliche Unterlagen können ebenfalls auf www.haegendorf.ch unter «Neuigkeiten» heruntergeladen werden.

Einsprachen:
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Einsprache erheben (Gemeinderat Hägendorf, Bachstrasse 11, 4614 Hägendorf). Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Einsprachen können im Rahmen der 2. öffentlichen Auflage nur gegen Änderungen gegenüber der 1. Planauflage eingereicht werden.

Die Einsprachen sind an folgende Behörde zu richten:

Gemeinderat Hägendorf, Bachstrasse 11, 4614 Hägendorf

Der Gemeinderat Hägendorf