Welschenrohr_Gaensbrunnen_neu-11

Öffentliche Planauflage

Teilzonenplan «Zentrum»

Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie auf Beschluss des Gemeinderates vom 3. November 2023 werden die Änderungen der Nutzungsplanung gegenüber der 1. Auflage nochmals während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
– Teilzonenplan Zentrum, Änderungen gegenüber 1. öffentlicher Auflage

Orientierend kann zudem der dazugehörige Raumplanungsbericht zu den Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage eingesehen werden (gegen diesen Bericht können keine Einsprachen eingereicht werden).

Auflagezeit:
vom Freitag, 24. Mai bis Montag, 24. Juni 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten

Auflageort:
Gemeindeverwaltung Welschenrohr-Gänsbrunnen, Hauptstrasse 550, 4716 Welschenrohr

Die Unterlagen sind ebenfalls über die Website der Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen (www.welschenrohr.ch) digital zugänglich.

Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG). Die Einsprache ist an den Gemeinderat Welschenrohr-Gänsbrunnen zu richten. Einsprachen können im Rahmen der 2. öffentlichen Auflage jedoch nur gegen die Änderungen gegenüber der 1. Auflage erhoben werden.

Der Gemeinderat