Gesamtrevision der Ortsplanung Neuendorf
Öffentliche Planauflage vom 24. April 2026 bis 26. Mai 2026
Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 14. April 2026 und §§ 69 ff. PBG, werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während der Auflagefrist öffentlich aufgelegt:
Genehmigungsinhalt Ortsplanungsrevision:
– Bauzonenpläne mit Lärmempfindlichkeitsstufen
– Gesamtplan
– Erschliessungspläne mit Baulinien und Strassenklassierung sowie Waldfeststellung
– Naturgefahrenplan
– Zonenreglement
Genehmigungsinhalt Waldfeststellung
– Erschliessungspläne mit Baulinien und Strassenklassierung sowie Waldfeststellung
Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):
– Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV
– Waldfeststellungspläne
– Plan Bauentwicklung / Baulandreserven vor OPR / Baulandreserven nach OPR
– Plan der Änderungen / Plan der planungsbedingten Vorteile
– Strategie Innenentwicklung
– Pläne Siedlungsentwicklung nach innen (Personendichte und Potenziale, Bebauungsdichte/Ausbaugrad)
– Räumliches Leitbild Neuendorf 2040
– Naturinventar Neuendorf 2020
– Vorprüfungsberichte
– Mitwirkungsbericht
– Zonenreglement synoptische Darstellungen
Informationsanlass
Zu Beginn der öffentlichen Auflage laden wir Sie gerne zu einem Informationsanlass am Montag, 27. April 2026, 19.30 bis 21.00 Uhr in das Foyer, Primarschulhaus Neuendorf, Chäsiweg 24, ein. An diesem Anlass präsentieren wir Ihnen die revidierten Nutzungspläne und Reglemente der neuen Ortsplanung. Für allfällige Fragen stehen Ihnen die Mitglieder der Planungskommission gerne zur Verfügung.
Auflagezeit: vom 24. April 2026 bis 26. Mai 2026
Auflageort:
– Gemeindeverwaltung Neuendorf, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf (während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten)
Sämtliche Unterlagen können zudem auf https://www.neuendorf.ch/verwaltung-und-behoerden/ortsplanung heruntergeladen werden.
Einsprachen:
Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, beim Gemeinderat Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Einsprachen sind zu richten an:
– Ortsplanungsrevision Neuendorf: Gemeinderat Neuendorf, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf
– Genehmigungsinhalte Waldfeststellung (Erschliessungspläne mit Baulinien und Strassenklassierung sowie Waldfeststellung): Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 14, 4509 Solothurn
Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:
Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§ 15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der revidierten Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.
Der Gemeinderat Neuendorf